Pressemitteilung
Am Dienstag haben in Würzburg Delegierte vieler besetzter bayerischer Universitäten einen vorläufigen gesamtbayerischen Forderungskatalog erstellt. Dieser soll am Mittwoch Wissenschaftsminister Heubisch übergeben werden. Auch Delegierte des besetzen Hörsaals I der Universität Augsburg waren in Würzburg anwesend. Jedoch haben die Augsburger Vertreter diesen Forderungskatalog nicht unterzeichnet.
Wir unterstützen die darin angeführten Punkte voll und ganz. Allerdings ist dieser Katalog nicht umfassend und detailliert genug, um die Missstände des Bildungssystems vollständig lösen zu können.
Wir als Teil des Bildungsstreiks solidarisieren uns mit allen am Bildungssystem Beteiligten. Der in Würzburg formulierte vorläufige Katalog beschränkt sich im Moment jedoch auf die Interessen der Studierenden. Er muss gerade um die Anliegen der Schüler, Lehrer, Dozenten und Lehrstuhlinhaber ergänzt werden.
Um diese Anliegen angemessen formulieren zu können, braucht es Zeit. Sonst würden am Ende dieses Prozesses wieder einmal nur Scheinlösungen stehen, die nur Symptome behandelt und nicht die Ursachen bekämpft hätten.
Deshalb sehen wir uns noch nicht in der Lage, eine vollständig ausformulierte Fassung unserer Forderungen morgen zu überreichen. Es finden sich im Anhang die bisherigen Beschlüsse der Augsburger Studierenden, die aber in der kommenden Zeit noch erweitert werden.
Zudem ist Herr Heubisch nur einer von beiden am Bildungssystem beteiligten Staatsminister. Wir sind interessiert an einer breit angelegten Bildungsdiskussion, weshalb wir in regelmäßigem Kontakt mit verschiedenen am Bildungssystem Beteiligten stehen.
Um all diese Interessen zu bündeln und die längst überfälligen Veränderungen voranzutreiben, ist ein zeitintensiver Diskurs notwendig.
AG Presse
des besetzten Hörsaals der Universität Augsburg.
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Forderungen der BesetzerInnen der Universität Augsburg
1. Bolognaprozess
Der Bologna-Prozess führt zu einer Zunahme des Leistungs- und Konkurrenzdrucks und beschneidet dadurch die Möglichkeiten einer allgemeinen freien Bildung. Durch die Zusammenführung von Leistungsbewertung und Workload (Bemessungseinheit der Höhe der Credit-Points) tritt der konkrete Studieninhalt als Bemessungsgröße in den Hintergrund. Im Vordergrund steht die reine Arbeitszeit.
So werden Universität und Studium in ihrer gesellschaftlichen Funktion verändert. Das Studium als progressiver und regulativer Moment der Gesellschaft muss von freien Individuen organisiert werden um auch die Form des Studiums als frei zu erhalten. Der Bologna-Prozess muss deshalb, entgegen seiner derzeitigen Form, als Möglichkeit gesehen werden, mehr Bildung zu ermöglichen, und keine Reduktion. Mehr Bildung bedeutet dabei nicht ‘Mehr Inhalte in kürzerer Zeit’, sondern bessere Bedingungen in einem Studium, das nicht unter Zeitdruck stattfindet.
Es muss ein aktiver Dialog aller beteiligten Gruppen über die Zielsetzung und die Bildungsideale der Hochschulen begonnen werden, dessen Ergebnis auch ein Ende der Bologna-Bestrebungen darstellen kann.
Deshalb fordern wir:
- Die Aussetzung der Umsetzung des Bologna-Prozesses durch ein Moratorium, um eine offene Möglichkeit zur Kommunikation und Auseinandersetzung aller beteiligten Gruppen zu schaffen. Beteiligte Gruppen müssen in gleicher Stärke und mit gleichem Stimmrecht vertreten sein. Diese Gruppen sind:
- ProfessorInnen
- Mittelbau
- Studierende
- Wissenschaftsstützendes Personal
-
Studienbedingungen
Die Studienbedingungen müssen zugunsten eines selbstbestimmten Studiums mit Möglichkeiten zur eigenen Schwerpunktsetzung verändert werden. Deshalb fordern wir die Abschaffung von generellen Anwesenheitspflichten, um Studierenden die individuelle Gestaltung des Studiums zu ermöglichen. Größere Gestaltungsspielräume sehen wir in der Umstellung von Pflicht- zu Wahlveranstaltungen und in der Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten gegeben.
Deshalb fordern wir:
- Abschaffung von Pflichtveranstaltungen (hin zu einer Empfehlung des Studieninhaltes), Einführungsveranstaltungen sind hiervon auszunehmen, da sie die Grundlagen eines Studienfaches vermitteln
- freie Wahl und Zusammenstellung von Zusatzkursen und -fächern
- Abschaffung von Anwesenheitszwang in Vorlesungen um so der Möglichkeit eines selbst bestimmten Studiums Rechnung zu tragen
- Verlängerung der Bachelor- Regelstudienzeit auf 8 Semester bei gleicher Lehrmenge
- Verlängerung der Bachelor Maximalstudienzeit auf 12 Semester
- Verlängerung der Master Regelstudienzeit auf studienfachabhängig 4-6 Semester bei gleicher Lehrmenge
- Verlängerung der Master Maximalstudienzeit auf 7-9 Semester
- Garantiertes Recht auf einen Masterstudiumsplatz, auch an der eigenen Universität
Leistungsbemessung
Leistungsbemessungen stellen aufgrund der Orientierung unserer Gesellschaft ein Instrument der Einordnung des Wissensstandes dar. Mit dem Bachelor- und Masterstudiengängen wurde auch das von vielen kritisierte Modell der Klausuren auf breiter Fläche eingeführt, obwohl von verschiedensten Seiten auf den punktuellen Charakter der Wissensvermittlung durch Abschlussklausuren hingewiesen wird. Mit Sicherheit kann dieser auf kurzfristigen Wissenserwerb ausgelegte Prüfungsstil nicht als Königsweg bezeichnet werden kann.
Deshalb fordern wir:
- Ein Teilbereich des oben geforderten Moratoriums sollte sich deshalb speziell mit den Möglichkeiten der Prüfung von vertieften Inhalten und Wissen beschäftigen.
2. BAföG
Die derzeitigen BAföG- Regelungen beschränken sich auf die Bachelorstudiengänge und etwaige Masterstudiengänge, wenn sie einen inhaltlichen Aufbau des Bachelor darstellen. Die Beschränkung auf einkommens- und vermögensschwache Familien führt zu einer finanziellen Abhängigkeit von der Familie und die Einschränkung des (zu schaffenden) allgemeinen Rechts auf einen Masterstudienplatz. Es ist der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung und Emanzipation zuträglich, alle Studierenden gleich durch den Staat zu unterstützen, so dass niemand notwendig arbeiten muss um das eigene Studium zu finanzieren und niemand dazu gezwungen ist, in familiärer Abhängigkeit zu verbleiben. So soll ermöglicht werden, dass alle mögliche und nötige Aufmerksamkeit dem Studium zugewendet werden kann und eine Freiheit (keine Notwendigkeit) zur Nebentätigkeit besteht.
Deshalb fordern wir:
- BAföG für die Zeitdauer jeglichen Masterstudienganges (ob inhaltlicher Aufbau oder nicht)
- Elternunabhängiges BAföG in gleicher Höhe und Länge
- Erhöhung der BAföG-Sätze anhand der allgemeinen Preissteigerung
- Abbau der bürokratischen Hürden bei Antrag und Genehmigung von BAföG-Berechtigungen
- Abschaffung der Altersbeschränkungen
3. Studiengebühren
Die Einführung von Studiengebühren wurde im Wesentlichen zweifach begründet. Der eine Grund war der finanzielle Notstand der Hochschulen bei gleicher Unmöglichkeit des Staates die Hochschulfinanzierung auszuweiten. Der zweite Grund ist, dass diejenigen einen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen leisten sollen, die maßgeblich davon profitieren. Verkürzt: Der Arbeiter bezahlt mit den von ihm geleisteten Steuern der späteren Ärztin das Studium, also soll auch diese einen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Beide Gründe sind haltlos und etablieren zusätzlich eine weitere Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Ein Notstand in der Finanzierung der Universitäten kann nicht mithilfe von Studiengebühren entgegengewirkt werden, da diese den Zugang zum Studium behindern und damit einen freien und allgemeinem Zugang zu Bildung entgegenstehen.
Der zweite Grund ist deshalb haltlos, weil eine Umverteilung mit Hilfe von Studiengebühren nicht gegeben ist. Nicht alle Studierenden verfügen in Ihren späteren Jobs über ein hohes Einkommen, mit dem die vorherigen Gebühren zu rechtfertigen wären. Wenn eine Umverteilung stattfinden soll, dann muss sie von faktisch Reichen getragen werden und nicht von potentiell Reichen.
Deshalb fordern wir:
- Kompensation der aus einer sofortigen Senkung durch Universitätsleitungen entstehenden Finanzlöcher durch den Staat
- Endgültige Abschaffung von Studiengebühren zum SoSe 2010
4. Drittmittelabhängigkeit
Drittmittel, die Möglichkeit Gelder aus der Wirtschaft für Forschungsaufträge zu akquirieren, stellen speziell für Studiengänge deren Zielsetzung keine wirtschaftlich erwünschte Verwertung aufweist eine Benachteiligung dar. Auch darf nicht alle Forschung unter Bedingungen wirtschaftlicher Relevanz erfolgen. Gerade die Betrachtung von Gefährdungspotentialen und Nebenfolgen kann nur durch unabhängige und kritische Forschung gewährleistet werden. Dies ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe von Forschung. Ihr Umfang stellt ein wichtiges Standbein universitären Lebens dar und beeinflusst die Qualität der Lehre maßgeblich. Wir fordern deshalb die notwendige finanzielle Ausstattung aller Fakultäten und Fachrichtungen für die Durchführung relevanter Forschung, auch im Grundlagenbereich. Freie Bildung erfordert freie Forschung. Deswegen darf es keine staatliche Belohnung für hohe Drittelmittelakquise geben.
Die Exzellenzinitiative, die Konzentration von Forschung auf einzelne Universitäten, stellt eine unverhältnismäßige Herausstellung von Forschungsschwerpunkten dar, die zum einen die bisherigen Forschungsarbeiten anderer Universitäten einschränkt und zum anderen regionale Kooperationen zu zerstören droht. Durch die Sogwirkung, die auf Forschende und Studierende wirkt, wird hier eine subtile Form der räumlichen Selektion eingeführt, die gerade die treffen würde, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, also sozial Schwache, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige. Die Exzellenzinitiative führt auf diese Weise langfristig zu einer unterschiedlichen Bewertung von Universitätsabschlüssen.
Deshalb fordern wir:
- eine kompensatorische staatliche Finanzierung, so dass keine Studiengänge diskriminiert werden. D.h. zusätzliche Gelder für Studiengänge, die weniger Drittmittel akquirieren. So entsteht keine ungleiche Bildung und allen Fächern wird der nötige Raum eingeräumt
- die Ermöglichung einer breiten Forschung an allen Hochschulen und somit die Abschaffung der Exzellenzinitiativen
5. Verfasste Studierendenschaft & Mitbestimmung
Bayern und Baden-Württemberg sind die einzigen Bundesländer ohne verfasste Studierendenschaften. Daraus resultiert eine starke finanzielle Beschneidung der Möglichkeiten der rudimentären Studierendenschaften, die in diesen zwei Bundesländern geduldet werden.
Womit ihre demokratische Funktion als von den StudentInnen gewählte Vertreter auf die Interna der Hochschulen beschränkt wird. Für die Repräsentation der Studierenden bei bildungspolitischen Prozessen, die über diese Interna hinausgehen, existiert kein Forum. Die Studierendenschaft, als die Repräsentation der Freiheit und Selbstorganisation der Studierenden, muss zum einen der Rolle, die Studierende an einer Universität bekleiden, gerecht werden können und zum anderen der Rolle, die Studierende als Teil der Universität in der Gesellschaft spielen.
Deshalb fordern wir:
- die Einführung von verfassten Studierendenschaften an den Universitäten mit eigener Finanzhoheit
- die Einführung eines unabhängigen, von Studierenden gewählten Landesforums der Studierendenschaften mit eigener Finanzhoheit und politischem Mandat
- die Verankerung des allgemein politischen Mandats für Studierendenschaften
- den Ausbau der Mitbestimmung der Studierendenvertretung an der Universität Augsburg durch viertelparitätische Besetzung aller universitären Gremien
- studentische Mitbestimmung bei der Organisation von Studiengängen, dies beinhaltet
- Mitbestimmung (Viertelparität) bei der Ausarbeitung von Studiums- und Prüfungsordnungen
- Mitbestimmung (Viertelparität) bei Benennung, Bestimmung und Evaluation von Lehrstuhlbesetzungen und Neueinstellungen des allgemeinen Lehrpersonals
6. Autonomie der Hochschulen
Autonomie der Hochschulen bedeutet bisher, dass die Hochschulen sich selbst nach zusätzlichen Finanzquellen umschauen können (Drittmittel) und damit angeblich dem allzu großen Einfluss der Politik entziehen können. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Dadurch, dass die Hochschulen zunehmend unabhängig von der staatlichen Finanzierung werden, haben sie keine größere Freiheit, sondern geraten im Gegenteil in Abhängigkeit gegenüber den Interessen der Wirtschaft.
Autonomie in ihrem eigentlichen Sinne muss als die Unabhängigkeit sowohl von politischen und wirtschaftlichen Einflussnahmen angesehen werden. Es muss sichergestellt werden, auch durch die Umsetzung der unter den Punkten Drittmittel, Universitätsorganisation und Lehre angeführten Forderungen, dass die Universität ihre gesellschaftliche Funktion als Ort der Neugestaltung unabhängig von Mainstream und Trends wiederaufnehmen kann.
Die vollständige Autonomie der Hochschulen und der Lehre muss wieder hergestellt werden. Der Universitätsrat in seiner jetzigen Form spiegelt die Einflussnahme dieser Faktoren auf Lehre, Forschung und Struktur wieder.
Des Weiteren kann eine Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Hochschulen nur dann gewährleistet werden, wenn es den Hochschulen durch ihre finanzielle Ausstattung ermöglicht wird, ausreichenden Raum für Lehre und Forschung, sowie ausreichendes und motiviertes Personal zur Verfügung zu stellen.
Die Motivation von Lehrenden und Studierenden hängt stark von der Lernumgebung ab. Verschiedenste Theorien wie z. B. das Berliner Modell haben hier den Einfluss von Räumlichkeiten, Betreuungseinsatz und Medien als zentrale Thesen angeführt. Gerade die Anzahl der am Lernprozess Beteiligten spielt eine nicht zu verachtende Rolle.
Deshalb fordern wir:
- angemessene Stellenpläne für ein pädagogisch sinnvolles Lehr-Studierendenverhältnis in den Seminaren
- Erhöhung der Raumkapazitäten auf Basis der (auch unter den von uns geforderten verbesserten Bedingungen) zu erwartenden Studierendenzahlen im Wintersemester 2011/12
- Adäquate Entlohnung und reguläre Beschäftigungsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Universitäten
- Deutlich erhöhte Ausgaben im Bereich der lehrmittelintensiven Fächer
- Finanzielle Ausstattung der Forschungsbereiche zur Grundlagenforschung
- Der Universitätsrat soll in ein universitäres Beratergremium umgewandelt werden, dessen Entscheidungen nicht in Lehre, Forschung oder Struktur der Universität eingreift
Akkreditierung und Evaluation
Grundsätzlich sind Bemühungen gerade die Qualität der Lehre messbar und verortbar zu machen sinnvoll und werden an vielen Universitäten bereits durchgeführt. Diese Möglichkeit den StudentInnen den Dozenten eine Rückmeldung zu geben und gleichzeitig auch die Qualität der Lernumgebung in die Bewertung mit einfließen zu lassen, hat sich in vielen Universitäten als feste Institution etabliert.
Mit der Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor- und Mastersystem wurde auch eine Qualitätseinrichtung geschaffen, die die Anerkennung von Studiengängen dahingehend regelt, dass private Unternehmen zentrale Punkte wie die Schwerpunktsetzung, die Modularisierung oder die Evaluation begutachten. Dieses System, das auch die Reakkreditierung beinhaltet, ist in der Hochschullandschaft kritisch zu hinterfragen. Studien- und Prüfungsordnungen werden von Prüfungsämtern und Lehrenden erarbeitet, die bereits über die fachspezifischen Grundlagen für die Bewertung einzelner Studiengänge verfügen.
Externe Faktoren, die direkten Einfluss auf die Lehrqualität haben, werden zum Teil vom Wissenschaftsministerium festgelegt. Diese Faktoren sind deutschlandweit aufgrund der Bildungshoheit der Bundesländer unterschiedlich. Die Grundlagen für einen deutschlandweiten Vergleich sind damit nicht gegeben.
Eine Akkreditierung erscheint vor diesem Hintergrund als unnötiges Konjunkturprogramm für externe Beraterfirmen, die eng an die Akkreditierungsfirmen gebunden scheinen, wie das Beispiel der ANII zeigt.
Deshalb fordern wir:
- Die Fragestellungen und Vergleichsverfahren müssen öffentlich gemacht werden
- Laufende Akkreditierungsverfahren sind bis zur vollständigen Transparenz und der Einigung über den Fortgang des Bologna-Verfahrens einzustellen
- Bestehende Evaluationsinstrumente innerhalb der Universitäten müssen gefördert und ausgebaut werden
7. Organisation des Studiums
Teilzeit- und Doppelstudium
Ein Teilzeitstudium ist unter anderem für studierende Eltern, Studierende, die die Betreuung von Angehörigen übernehmen oder finanziell schwächer gestellte Studierende von Bedeutung, da diese neben dem Studium ein weiteres zeitintensives Betätigungsfeld haben. Damit diese StudentInnen ihr Studium nicht aufgeben müssen, sollte ihnen ausreichend Zeit zur Erziehung ihrer Kinder, der Pflege ihrer Angehörigen, oder zum beruflichen Haupterwerb eingeräumt werden. Ohne die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums ist ein freier und allgemeiner Zugang zu Bildung nicht gewährleistet. Damit hat die Verwehrung eines Teilzeitstudiums gesamtgesellschaftlich weitreichende Konsequenzen, die nicht aufgrund von Spargedanken oder fehlendem Weitblick außer Acht gelassen werden sollten.
Die Differenzierung des Studiums in Bezug auf verschiedene Studienfächer ist generell zu begrüßen. Für Einzelne besteht jedoch im Verlauf ihres Studiums die Notwendigkeit sich in zwei Fächern zu orientieren. Bisher war dies vor allem durch die Möglichkeit eines Doppelstudiums gegeben. Gerade wenn Studierende konkrete Zielsetzungen mit ihrem Studium verbinden sollte dies durch organisatorische Hürden im Doppelstudium nicht erschwert werden.
Deshalb fordern wir:
- Ein Teilzeitstudium sowie ein Doppelstudium muss sich den StudentInnen als wahrnehmbare Option darstellen, v. a. in Bezug auf die Studienorganisation
Auslandsaufenthalte
Die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten und Universitätswechseln während des Studiums muss durch die bessere Anerkennung von Studienleistungen und eine flexiblere Studienplanung verbessert werden. Studierenden sollen durch Auslandsaufenthalte oder den Universitätswechsel keine Nachteile entstehen.
Eine generelle Pflicht zu Auslandssemestern oder -praktika erscheint unter Gesichtspunkten der sozialen Selektion als inakzeptabel.
Deshalb fordern wir:
- Abschaffung von vorhandenen verpflichtenden Auslandsaufenthalten
- Förderprogramme für die Ermöglichung von Auslandsaufenthalten
Zulassungsbeschränkungen
Numerus Clausus ist ein Mechanismus zur Beschränkung des Zugangs zu Studiengängen, der bei so großem Andrang von Seiten der Studierenden eingeführt wird, dass die Universität in dem jeweiligen Fach keine guten Studienbedingungen mehr gewährleisten kann. Die Notwendigkeit des NC ergibt sich aus der Unterfinanzierung der Hochschulen und der einseitigen staatlichen Finanzierungspolitik, die einzelne Studiengänge bevorzugt behandelt. Das Vorhandensein des NC ist damit entweder ein Anzeichen für die mangelhafte Bildungspolitik und verweist auf die Notwendigkeit eines Umdenkens oder ist ein bewusster Mechanismus zur Bildung von Eliten.
Deshalb fordern wir:
- Anpassung der Raum- und Lehrkapazitäten an den realen Studierendenzahlen bei gleichzeitiger Berücksichtigung kleiner Fächer und deren Erhaltung und Ausbau hin zu guten Studienbedingungen
- Unter der Bedingung eines Fortbestehens des NC, eine Umwandlung des NC in fachspezifische Eingangstests, die den realen Fähigkeiten der BewerberInnen gerecht werden und diese nicht aufgrund einer abstrakten und für das Studium irrelevanten Durchschnittsnote bewerten
Wir fordern Landesregierung, Universitätsleitungen, Fakultäts- und Fachbereichsverwal-tungen auf, in einen Dialog mit den Studierenden einzutreten und konkrete Aussagen zur Umsetzbarkeit der hier gestellten Forderungen zeitnah abzugeben.
Beschlossen durch das Plenum des besetzten Hörsaal 1 der Universität Augsburg am 23. November 2009.


